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Allgemeines über die Ausbildung Die Ausbildung in den Metallhandwerksberufen dauert regulär zwischen
drei und dreieinhalb Jahren und findet im Betrieb und in der Berufsschule
statt. Dieses Ausbildungskonzept wurde in Deutschland erfunden. Es gilt
als sehr erfolgreich und wird weltweit für die Berufsausbildung von
Fachkräften und Spezialisten, übernommen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gibt es verschiedenste Ausübungsmöglichkeiten der erlernten Berufsbilder. Metallhandwerkberufe sind wichtige Schnittstellenberufe für alle wichtige Basistechnologien unserer Wirtschaft. Perspektiven Die breit angelegte berufliche Grundbildung der Metallhandwerkberufe bildet eine gute Basis für die berufliche Weiterbildung und erleichtert die Anpassung an neue Arbeits- und Tätigkeitsbereiche in der Wirtschaft, die dem ständigen technologischen und strukturellen Wandel unterliegen. Wie schon in der Vergangenheit wird das Metallhandwerk auch in Zukunft
eine gute Beschäftigungslage haben, nicht zuletzt weil die Produkte
der deutschen Metallverarbeitung weltweit einen guten Ruf genießen und
entsprechend exportiert werden. Da die meisten Industrieerzeugnisse
ohne die Tätigkeiten des Metallhandwerks Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften im Metallhandwerk wird also weiterhin bestehen. Aufgrund der breit gefächerten Ausbildung bieten sich den Fachkräften später vielfältige Beschäftigungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten und daher auch Branchenübergreifende Arbeitsmarkt- und Aufstiegschancen. Sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht werden die Anforderungen an die Produkte unserer Wirtschaft weiter steigen. Der Metallhandwerker muss sich daher ständig mit neuen Technologien vertraut machen um die Anforderungen selbstsicher umzusetzen. Voraussetzungen und Berufsbezeichnung möglichst qualifizierter Schulabschluss Ausbildungssystem BILDUNGSVERTRAG Der Auszubildende schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser wird bei der zuständigen Innung in die Lehrlingsrolle eingetragen und an die Handwerkskammer weitergeleitet und dort auch registriert. Die Handwerkskammer überprüft, ob der Betrieb die Voraussetzungen für die Berufsausbildung erfüllt und ein geeigneter Ausbilder vorhanden ist. Vertragssicherheit entsteht dadurch, dass änderungen im Berufsausbildungsvertrag nur mit Beteiligung der Innung und Handwerkskammer erfolgen können. DUALES SYSTEM Die Ausbildung erfolgt im dualen System Schule - Betrieb. Die Inhalte der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind miteinander verzahnt. Betrieb und Berufsschule tragen gemeinsam zu einer möglichst guten Qualifizierung der Jugendlichen bei. Die Jugendlichen lernen 3 bis 4 Tage pro Woche im Betrieb, an 1 bis 2 Tagen besuchen sie die Berufsschule. Viele Berufsschulen erteilen den Unterricht in Form von Blockunterricht unterschiedlicher Länge. PRüFUNGEN Bei allen Berufen erfolgt eine Zwischenprüfung nach ca. 11/2 Jahren.
Dabei soll der Kenntnisstand des Auszubildenden überprüft werden. Die
Gesellenprüfung erfolgt nach 3 bzw. 3 1/2 Jahren. Auszubildende, die
überdurchschnittliche Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen, können
auf Antrag bereits früher die Gesellenprüfung ablegen. über den Antrag
entscheidet der Gesellenprüfungsausschuss und die Handwerkskammer.
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Innung des Metallhandwerks Bielefeld In der Kreishandwerkerschaft Bielefeld Hans-Sachs-Str. 2 33602 Bielefeld Tel.: 0521.58009-0 Fax 0521.58009-42 info@kh-bielefeld.de | ![]() |
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